Die/Der Leistungsempfänger*in nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme Johanna Petry in Anspruch.
Falls Leistungen weiterer Hebammen in Anspruch genommen werden, werden unter Umständen die erstattungsfähigen Kontingente überschritten. Bitte informieren Sie mich über alle Leistungen die Sie bei weiteren Hebammen in Anspruch genommen haben. Andernfalls behalte ich mir vor Ihnen meine Leistungen rückwirkend privat in Rechnung zu stellen.
Als Privatversicherte erkundigen Sie sich wegen der Kostenübernahme der Hebammenleistungen bei Ihrer Krankenkasse, dort gibt es je nach abgeschlossenem Tarif evtl. Abweichungen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit als Hebamme im Rahmen dieses Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche veranlasste Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten des/der Leistungsempfänger*in wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben, gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte weitergegeben. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt der/die Leistungsempfänger*in der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an seine/ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu. Im Falle einer Vertretung durch eine andere Hebamme stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Auch damit erklärt sich der/die Leistungsempfänger*in einverstanden.
Der/die Leistungsempfänger*in bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung ist der/die Leistungsempfänger*in einverstanden. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftform.
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag zwischen 8h und 15h, in dringenden Fällen an Wochenenden und Feiertagen zwischen 12h und 15h. Telefonische Erreichbarkeit besteht in den genannten Zeiträumen, eine Rückmeldung erfolgt in den genannten Zeiten sobald als möglich, sicher innerhalb von 24h. Ausserhalb der genannten Zeiten besteht keinerlei Erreichbarkeit. In dringenden Fällen warten Sie bitte keine Rückmeldung ab sondern suchen Sie direkt die Klinik, den Frauen- oder Kinderarzt auf.
Auf Grund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle kann die ausgemachte Uhrzeit um +/- 30 Minuten variieren. Es ist leider nicht immer möglich Sie vorher davon telefonisch zu informieren.
Im Krankheitsfall, bei Urlaub und für Fortbildungen bemühe ich mich intensiv um Vertretung durch Kolleginnen. Über solche Zeiten der Abwesenheiten werde ich Sie rechtzeitig in Kenntnis setzen und wo immer möglich eine Vertretung benennen.